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Im Krankheitsfall des/der Arbeitnehmer/in sind Sie als Arbeitgeber/in dazu verpflichtet den Lohn bis zu 6 Wochen fortzuzahlen. Ist die Abwesenheit des/der Arbeitnehmer/in fremdverschuldet, so können Sie sich den fortgezahlten Lohn vom Unfallgegner erstatten lassen. Wir helfen Ihnen beim Lohnfortzahlungsregress! → Mehr erfahren

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Bitte beachten Sie unsere .

Der Schadensersatz bei Fremdverschulden

  • Lohnfortzahlung vom Unfallgegner zurück fordern
  • bis zu 3 Jahre rückwirkend
  • Außergerichtliche Unterstützung bei Lohnfortzahlungsregressen
  • Empfehlung von Anwälten für gerichtliche Auseinandersetzungen